Kündigung im Kleinbetrieb und Maßregelungsverbot

§ 612a BGB; § 23 KSchG

Der sich auf das Maßregelungsverbot berufende Arbeitnehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen des § 612a BGB und damit auch für den Kausalzusammenhang zwischen benachteiligender Maßnahme und zulässiger Rechtsausübung, hier der Kündigung. Auch vor dem Hintergrund des § 612a BGB ist eine Kündigung wirksam, die der Arbeitgeber im Kleinbetrieb auf Unstimmigkeiten und Probleme im zwischenmenschlichen Umgang im Betrieb stützt.

(Leitsätze des Bearbeiters)

LAG Köln, Urteil vom 23.1.2024 – 4 Sa 389/23

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Bild: GaToR-GFX/stock.adobe.com
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● Problempunkt

Die Beklagte betreibt eine Zahnarztpraxis und beschäftigt dort nicht mehr als zehn Arbeitnehmer. Die Klägerin war bei der Beklagten seit dem 1.6.2019 als Zahnmedizinische Fachangestellte beschäftigt für 2.700 Euro/Monat. Im Team der Zahnarztpraxis gab es Konflikte, insbesondere zwischen der Klägerin und einer anderen Arbeitnehmerin, wobei die Ursachen streitig waren. In der Zeit vom 16.5.2022 bis zum 27.5.2022 war die Klägerin arbeitsunfähig erkrankt. Hierzu reichte sie eine AU-Bescheinigung ein. Der letzte Tag der attestierten Arbeitsunfähigkeit fiel auf einen Freitag.

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Volker Stück

Volker Stück
Rechtsanwalt, Lead Expert Labour Law & Mitbestimmung, BWI GmbH, Bonn

· Artikel im Heft ·

Kündigung im Kleinbetrieb und Maßregelungsverbot
Seite 57
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