Kündigung im Kleinbetrieb und Maßregelungsverbot
● Problempunkt
Die Beklagte betreibt eine Zahnarztpraxis und beschäftigt dort nicht mehr als zehn Arbeitnehmer. Die Klägerin war bei der Beklagten seit dem 1.6.2019 als Zahnmedizinische Fachangestellte beschäftigt für 2.700 Euro/Monat. Im Team der Zahnarztpraxis gab es Konflikte, insbesondere zwischen der Klägerin und einer anderen Arbeitnehmerin, wobei die Ursachen streitig waren. In der Zeit vom 16.5.2022 bis zum 27.5.2022 war die Klägerin arbeitsunfähig erkrankt. Hierzu reichte sie eine AU-Bescheinigung ein. Der letzte Tag der attestierten Arbeitsunfähigkeit fiel auf einen Freitag.
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Volker Stück

· Artikel im Heft ·
Mit einer vielbeachteten Entscheidung vom 8.9.2021 (5 AZR 149/21) hat das BAG erkannt, dass im Fall, dass ein Arbeitnehmer, der sein
● Problempunkt
Der Kläger war seit 15.11.2021 bei der Beklagten als Produktionsleiter beschäftigt. Am 26.10.2022 kündigte der
Ausgangslage und Problemstellung
Gelegentlich besteht die Auffassung, der längerfristig erkrankte Mitarbeiter könne wenigstens doch
Der Namensgeber Dr. Günter Schaubverstarb am 18.4.2013 im Alter von 80 Jahren. Sein Wirken und Name bleiben der Nachwelt in jedem Fall
Chancen und Risiken von Konflikten
„Ziel eines Konfliktes oder einer Auseinandersetzung soll nicht der Sieg, sondern der Fortschritt
Problempunkt
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Änderungskündigung und Ansprüche auf Vergütung aus Annahmeverzug. Die 1971