Lohnzufluss bei Teilnahme an Firmenfitnessprogramm
Problempunkt
Die klagende Arbeitgeberin, die im Streitzeitraum Januar 2011 bis Dezember 2014 ca. 20 Arbeitnehmer beschäftigte, hatte es diesen ermöglicht, im Rahmen eines Firmenfitnessprogramms in verschiedenen Fitnessstudios zu trainieren. Hierzu erwarb sie jeweils einjährige Trainingslizenzen, für die monatlich jeweils 50,28 Euro (einschließlich USt.) zu zahlen waren. Die teilnehmenden Arbeitnehmer leisteten einen Eigenanteil i. H. v. 16 Euro bzw. ab Februar 2014 dann 20 Euro.
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