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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Mehrarbeitsausgleich: Keine Zuschläge bei Freistellung von der Arbeit
§§ 611a Abs. 2, 615, 293 ff. BGB
Problempunkt
Der Kläger arbeitet für die Beklagte als Fluglotse und ist BR-Mitglied. Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft einzelvertraglicher Bezugnahme u. a. der Manteltarifvertrag für die bei der Deutsche Flugsicherung GmbH Beschäftigten (MTV) vom 19.11.2004 in den Fassungen vom 6.5.2010 und vom 16.5.2012 Anwendung.
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