Mehrurlaub – unmittelbare Wirkung der Grundrechts-Charta
Problempunkt
Die Kläger aus den zwei verbundenen Vorlageverfahren waren während ihres Jahresurlaubs arbeitsunfähig erkrankt. Nach den einschlägigen finnischen tariflichen und gesetzlichen Regelungen entfiel damit der Urlaubsanspruch, soweit der gesetzliche Mindesturlaub von vier Wochen überschritten war. Die klagenden Gewerkschaften hielten die Regelung für nicht mit Europarecht vereinbar.
Weiterlesen mit AuA-Digital
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-Digital oder AuA-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Dr. Ingo Plesterninks

· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Geht das Arbeitsverhältnis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund eines Betriebsübergangs gem. § 613a BGB auf
Problempunkt
Die bis zum 15.8.2012 bei der beklagten Arbeitgeberin beschäftigte Arbeitnehmerin macht Urlaubsabgeltung für 2011 und
Problempunkt
Nach § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG muss Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Wurde dieser bis Ende des
Problempunkt
Kann man Väter bei der Gewährung von Zusatzurlaub im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes gegenüber Müttern
Problempunkt
Die Beteiligten streiten über die dauerhafte Überlassung von Bruttoentgeltlisten. Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen
Herr Pleul, was genau hat das BAG am 26. Januar dieses Jahres entschieden?