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Bild: AlcelVision/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Verfall tariflichen Urlaubs und Wirkung von Verwaltungsvorschriften

§ 4 Abs. 3 TVG; § 26 TV-L; § 8 NEUrlVO

● Problempunkt

Der Kläger ist bei der Beklagten als Forstwirt beschäftigt. Der Arbeitsvertrag enthält einen Verweis auf den TV-L Forst, der mit § 26 TV-L identisch ist. Nach der Vorschrift findet das BUrlG Anwendung mit der Maßgabe, dass im Fall der Übertragung der Erholungsurlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres angetreten werden muss.

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