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Bild: zenzen/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 26 Minuten
ARBEITSRECHT

Aktuelles zum Urlaubsrecht

Teil 1

Dass der gesetzliche Mindesturlausanspruch des BUrlG von 24 Werktagen, was bei einer 5-Tage-Woche 20 Arbeitstage sind, insbesondere in Bereichen, in denen Arbeitskräfte derzeit dringend gesucht sind, betrieblich nicht umgesetzt werden kann, ist Realität, aber auch dann, wenn der Gesamtanspruch um die 30 Tage im Jahr sein soll, ist eine vorteilhafte Vertragsgestaltung für die Zusatz-Urlaubsanspr

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