Problempunkt
Die Klägerin ist seit 2006 bei der Beklagten als Telefonistin im Schichtdienst beschäftigt. Sie hat eine monatliche Vergütung, die sich aus dem
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Volker Stück

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Problempunkt
Die Klägerin ist seit 2006 bei der Beklagten als Telefonistin im Schichtdienst beschäftigt. Sie hat eine monatliche Vergütung, die sich
Problempunkt
Der Kläger, ein außertariflicher Angestellter, war seit 1981 bei der Arbeitgeberin beschäftigt. Ihm war anfangs eine endgehaltsbezogene
1 Vergleichsentgelt
Der Arbeitgeber soll das Vergleichsentgelt ermitteln. Dabei geht das EntgTranspG vom sog. weiten Entgeltbegriff aus. Zum
Problempunkt
Die Parteien haben über eine tarifliche Anwesenheitsprämie und deren Anrechnung auf den gesetzlichen Mindestlohn gestritten.
Problempunkt
Die Parteien haben über die Erfüllung eines vertraglichen Anspruchs auf Sonn- und Feiertagszuschläge gestritten.
Die
Problempunkt
Die Klägerin ist bei der Beklagten beschäftigt. Arbeitsvertraglich hatten die Parteien einen Bruttostundenlohn von 6,60 Euro