Lesedauer: ca. 5 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Mitbestimmung bei Führungskräfteeinsatz in Matrix-Organisation
§ 99 BetrVG
l Problempunkt
Betriebsverfassungsrechtlich war das Telekommunikationsunternehmen der Arbeitgeberin in einen zentralen Betrieb und mehrere regionale Betriebe gegliedert. Für den Bereich „Standard Fulfillment“ TK wurde im Januar 2017 ein neuer Bereichsleiter, Dr. K, ernannt, der organisatorisch der Zentrale zugeordnet war. Ihm unterstellt war u. a.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
