Ordentliche krankheitsbedingte Kündigung – Sondervergütung
Problempunkt
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen krankheitsbedingten Kündigung. Die schwerbehinderte Klägerin ist seit 1999 beschäftigt als Supply Operations Administrator und verdient 4.800 Euro brutto/Monat. Sie war im Jahr 2012 an 52, im Jahr 2013 an 33 und im Jahr 2014 an 47 Arbeitstagen, in den Jahren 2015 und 2016 durchgehend sowie im Jahr 2017 an 112 Arbeitstagen und im Jahr 2018 bis zum 18. Juli wiederum durchgängig arbeitsunfähig krank.
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Problempunkt
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