Pauschalbesteuerung bei Betriebsveranstaltung

§§ 19 Abs. 1, 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG

Nach der ab dem Veranlagungszeitraum 2015 geltenden Legaldefinition in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 1 des EStG kann eine Betriebsveranstaltung auch dann vorliegen, wenn sie nicht allen Angehörigen eines Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht.Das Tatbestandsmerkmal Betriebsveranstaltung in § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG entspricht der Legaldefinition in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a Satz 1 EStG.

(Leitsätze des Gerichts)

BFH, Urteil vom 27.3.2024 – VIR5/22

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Bild: AlcelVision/stock.adobe.com
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●Sachverhalt

Im Streitjahr veranstaltete der Vorstand der Klägerin in eigenen Räumlichkeiten eine Weihnachtsfeier exklusiv nur für die Vorstandsmitglieder. Für Getränke, ein mehrgängiges Menü, Raumdekoration sowie musikalische Untermalung fielen Kosten i. H. v. 8.034 Euro an. Im gleichen Jahr wurde eine Weihnachtsfeier für Beschäftigte ausgerichtet, die zum oberen Führungskreis des Konzerns gehören. Dabei handelte es sich um Führungskräfte, die ein bestimmtes Karrierelevel erreicht hatten, aber nicht um einen eigenständigen Betriebsteil. Die aufgewendeten Kosten hierfür betrugen 168.439 Euro.

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Volker Stück

Volker Stück
Rechtsanwalt, Lead Expert Labour Law & Mitbestimmung, BWI GmbH, Bonn

· Artikel im Heft ·

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