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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Pflicht des Arbeitgebers zur Unterbindung von Mobbinghandlungen

§§ 241 Abs. 2, 278 BGB; Art. 2 Abs. 1 i. V. m.Art. 1 Abs. 1 GG

Problempunkt

Zwischenmenschliche Konflikte sind ein Alltagsphänomen und kommen am Arbeitsplatz genauso vor wie überall sonst im Leben eines Menschen. Es ist nicht die Aufgabe des Arbeitgebers, bei jeder emotionalen Auseinandersetzung zwischen Arbeitskollegen sofort einzugreifen und sich zum „Schiedsrichter“ aufzuschwingen (BAG, Urt. v. 16.5.2007 – 8 AZR 709/06, Rn. 76).

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