Pflicht des Arbeitgebers zur Unterbindung von Mobbinghandlungen
Problempunkt
Zwischenmenschliche Konflikte sind ein Alltagsphänomen und kommen am Arbeitsplatz genauso vor wie überall sonst im Leben eines Menschen. Es ist nicht die Aufgabe des Arbeitgebers, bei jeder emotionalen Auseinandersetzung zwischen Arbeitskollegen sofort einzugreifen und sich zum „Schiedsrichter“ aufzuschwingen (BAG, Urt. v. 16.5.2007 – 8 AZR 709/06, Rn. 76). Eine „rote Linie“ wird allerdings überschritten, wenn sich Konflikte am Arbeitsplatz als Mobbinghandlungen darstellen, die die Persönlichkeitsrechte eines Mitarbeiters verletzen und seine psychische Gesundheit gefährden.
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Dr. Jonas Singraven

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Problempunkt
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