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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Pflicht des Arbeitgebers zur Unterbindung von Mobbinghandlungen
§§ 241 Abs. 2, 278 BGB; Art. 2 Abs. 1 i. V. m.Art. 1 Abs. 1 GG
Problempunkt
Zwischenmenschliche Konflikte sind ein Alltagsphänomen und kommen am Arbeitsplatz genauso vor wie überall sonst im Leben eines Menschen. Es ist nicht die Aufgabe des Arbeitgebers, bei jeder emotionalen Auseinandersetzung zwischen Arbeitskollegen sofort einzugreifen und sich zum „Schiedsrichter“ aufzuschwingen (BAG, Urt. v. 16.5.2007 – 8 AZR 709/06, Rn. 76).
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