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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Prüfung der Betriebsrentenanpassung bei Pensionskassen
§ 16 BetrAVG
Problempunkt
Zu entscheiden war die Frage, welche Vorgaben nach § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG erfüllt sein müssen, damit ein Arbeitgeber von der Anpassungsprüfungspflicht des § 16 Abs. 1 BetrAVG für die Betriebsrenten befreit ist.
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