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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern
Art. 1 Abs. 1, Abs. 3 und Art. 2 Abs. 1 RL 96/71
Fernfahrer im grenzüberschreitenden Güterverkehr in Europa fallen unter die Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen und sind entsprechend vor Sozial- und Lohndumping geschützt. Die Entsenderichtlinie ist auch auf die länderübergreifende Erbringung von Dienstleistungen im Straßenverkehr anwendbar.
(Leitsätze der Bearbeiterin)
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