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helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern

Art. 1 Abs. 1, Abs. 3 und Art. 2 Abs. 1 RL 96/71

Fernfahrer im grenzüberschreitenden Güterverkehr in Europa fallen unter die Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen und sind entsprechend vor Sozial- und Lohndumping geschützt. Die Entsenderichtlinie ist auch auf die länderübergreifende Erbringung von Dienstleistungen im Straßenverkehr anwendbar.

(Leitsätze der Bearbeiterin)

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