Schadensersatz bei rechtswidriger Konzerndatenverarbeitung
●Problempunkt
Die Beklagte verarbeitete personenbezogene Daten ihrer Beschäftigten, u. a. zu Abrechnungszwecken mit der Personalverwaltungs-Software SAP. Im Jahr 2017 gab es Planungen, konzernweit Workday – eine Cloud SaaS Lösung – als einheitliches Personal-Informationsmanagementsystem einzuführen. Die Beklagte übertrug personenbezogene Daten des Klägers aus der bisher genutzten Software SAP an die Konzernobergesellschaft, um damit Workday zu Testzwecken zu befüllen. Der vorläufige Testbetrieb war in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Danach sollte es der Beklagten erlaubt sein, u. a.
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Volker Stück

· Artikel im Heft ·
●Problempunkt
Der Arbeitnehmer MK der deutschen K GmbH, die zum D-Konzern gehört, der auch Vorsitzender des Betriebsrats ist, hatte
Problempunkt
Die Parteien streiten über Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach der DSGVO. Anlass des Rechtsstreits ist die
Vor dem LAG Baden-Württemberg klagte ein Werbetechniker auf immateriellen Schadensersatz wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts und
Hintergründe
Bereits 2010 gab es den Entwurf eines detaillierten Beschäftigtendatenschutzgesetzes mit §§ 32a–n BDSG a. F., der die
Die Reichweite des immateriellen Schadensersatzanspruchs gem. Art. 82 Abs. 1 DSGVO ist nach wie vor nicht abschließend geklärt. Danach hat
Arbeitnehmerdatenschutz in Europa und Deutschland (status quo)
Wenige Rechtsgebiete sind in den letzten Jahren so stark von Europa