Schadensersatz bei rechtswidriger Konzerndatenverarbeitung

Art. 82, 6, 88 DSGVO; § 26 Abs. 4 BDSG

Ein Beschäftigter kann einen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn personenbezogene Echtdaten innerhalb des Konzerns an eine andere Gesellschaft übertragen werden.

(Leitsatz des Bearbeiters)

BAG, Urteil vom 8.5.2025 – 8 AZR 209/21

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Bild: beeboys/stock.adobe.com
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●Problempunkt

Die Beklagte verarbeitete personenbezogene Daten ihrer Beschäftigten, u. a. zu Abrechnungszwecken mit der Personalverwaltungs-Software SAP. Im Jahr 2017 gab es Planungen, konzernweit Workday – eine Cloud SaaS Lösung – als einheitliches Personal-Informationsmanagementsystem einzuführen. Die Beklagte übertrug personenbezogene Daten des Klägers aus der bisher genutzten Software SAP an die Konzernobergesellschaft, um damit Workday zu Testzwecken zu befüllen. Der vorläufige Testbetrieb war in einer Betriebsvereinbarung geregelt. Danach sollte es der Beklagten erlaubt sein, u. a.

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Volker Stück

Volker Stück
Rechtsanwalt, Lead Expert Labour Law & Mitbestimmung, BWI GmbH, Bonn

· Artikel im Heft ·

Schadensersatz bei rechtswidriger Konzerndatenverarbeitung
Seite 58
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