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Illustration Justizia
Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Schadensersatz bei rechtswidriger Konzerndatenverarbeitung

Art. 82, 6, 88 DSGVO; § 26 Abs. 4 BDSG

Problempunkt

Die Beklagte verarbeitete personenbezogene Daten ihrer Beschäftigten, u. a. zu Abrechnungszwecken mit der Personalverwaltungs-Software SAP. Im Jahr 2017 gab es Planungen, konzernweit Workday – eine Cloud SaaS Lösung – als einheitliches Personal-Informationsmanagementsystem einzuführen.

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