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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Schadensersatz bei rechtswidriger Konzerndatenverarbeitung
Art. 82, 6, 88 DSGVO; § 26 Abs. 4 BDSG
Problempunkt
Die Beklagte verarbeitete personenbezogene Daten ihrer Beschäftigten, u. a. zu Abrechnungszwecken mit der Personalverwaltungs-Software SAP. Im Jahr 2017 gab es Planungen, konzernweit Workday – eine Cloud SaaS Lösung – als einheitliches Personal-Informationsmanagementsystem einzuführen.
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