Schadensersatz für erforderliche Ermittlungskosten
Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten zuletzt zu einem Jahresbrutto von 450.000 Euro als leitender Einkäufer tätig. Der Beklagten sind verschiedene anonyme Verdachtsmeldungen wegen behaupteter Compliance-Verstöße des Klägers zugegangen. Daraufhin hat die Beklagte eine auf die Durchführung von Compliance-Ermittlungen spezialisierte Anwaltskanzlei mit der Aufnahme von Ermittlungen beauftragt. Diese stellte fest, dass der Kläger u. a. Personen ohne dienstliche Veranlassung zum Essen eingeladen und nicht dienstlich veranlasste Reisekosten für von ihm unternommene Fahrten zu Champions-League-Spielen abgerechnet hatte.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Prof. Dr. Tim Jesgarzewski
· Artikel im Heft ·
Nach der Rechtsprechung des BAG hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen
Nach einer neueren Rechtsprechung des BAG hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber grundsätzlich die durch das Tätigwerden einer
Neue Pflichten durch das HinSchG
Geht eine Meldung bei der internen Meldestelle ein, ist diese gem. § 17 Abs. 1 Nr. 6 HinSchG zum
Problempunkt
Die Parteien schlossen Ende März 2021 einen Arbeitsvertrag. Danach wurde der Kläger ab dem 1.5.2021 bei der Beklagten
Ein auf die Entwicklung, Konstruktion und den Bau von Militärflugzeugen spezialisiertes Unternehmen war mehrfach als Auftragnehmerin für
Anspruchsinhalt
Nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO hat jeder Betroffene das Recht – also einen Auskunftsanspruch – zu erfahren, ob, wie und welche