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AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Schutz von Geschäftsgeheimnissen – Unwirksamkeit Catch-all-Klausel

§§ 2, 6 GeschGehG

Problempunkt

Die Klägerin begehrt vom Beklagten die Unterlassung der Weitergabe bestimmter Informationen, die sie als ihre Geschäftsgeheimnisse ansieht, sowie die Feststellung der Schadensersatzpflicht. Die Klägerin ist neben der Firma A. ein weltweit führender Hersteller von Füllmaschinen für Lebensmittel und Getränke sowie des zugehörigen Verpackungsmaterials.

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