Schweigerecht auch in Verwaltungssanktionsverfahren
Problempunkt
Die italienische Börsenaufsichtsbehörde Consob verhängte ein Bußgeld i. H. v. 300.000 Euro wegen Insidergeschäften gegen den Betroffenen. Dieser hatte die aufgrund der Ermittlungen gegen ihn angesetzte Anhörung zunächst mehrmals verschoben. Als er zu der Anhörung erschien, weigerte er sich schließlich, die Fragen der Consob zu beantworten. Dafür verhängte die Consob ein weiteres Bußgeld i. H. v. 50.000 Euro.
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Volker Stück
· Artikel im Heft ·
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