Soziale Sicherheit von Wanderarbeitnehmern
Problempunkt
Der EuGH musste sich in dieser Entscheidung mit der Frage beschäftigen, ob die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 sowie die Verordnung (EU) Nr. 465/2012 anwendbar sind, wenn sich eine Person als Seemann bei einem in einem Mitgliedstaat ansässigen Arbeitgeber auf einem unter der Flagge eines Drittstaates fahrenden und außerhalb des Gebiets der Europäischen Union kreuzenden Schiffs tätig ist, die Person ihren Wohnsitz aber in ihrem Herkunftsmitgliedstaat behalten hat.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Dr. Johannes Oehlschläger

· Artikel im Heft ·
Auch im Wintersemester 2024/2025 veranstaltet der Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht, Prof. Dr. Frank Maschmann den
Das Bundeskabinett hat heute das von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck vorgelegte umstrittene
Die Tarifrunde 2024/2025 für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern hat zu einer Einigung zwischen der Vereinigung der
Arbeitszeit
Wöchentliche Arbeitszeit
Besonders interessant ist die Absicht der Koalitionspartner, die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt
Warum eine gute Vorbereitung so wichtig ist
„Am Ende vergleicht man sich doch ohnehin“, könnte man einwenden, wenn der Jurist
Das Hausrecht
Der Arbeitgeber hat das Hausrecht im Betrieb, d. h. entscheidet über den Zutritt, wobei er sich nicht diskriminierend i. S. d. AGG