Soziale Sicherheit von Wanderarbeitnehmern
Problempunkt
Der EuGH musste sich in dieser Entscheidung mit der Frage beschäftigen, ob die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 sowie die Verordnung (EU) Nr. 465/2012 anwendbar sind, wenn sich eine Person als Seemann bei einem in einem Mitgliedstaat ansässigen Arbeitgeber auf einem unter der Flagge eines Drittstaates fahrenden und außerhalb des Gebiets der Europäischen Union kreuzenden Schiffs tätig ist, die Person ihren Wohnsitz aber in ihrem Herkunftsmitgliedstaat behalten hat.
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Dr. Johannes Oehlschläger
· Artikel im Heft ·
Ausgestaltung
Kabotage ist gewerblicher Güterkraftverkehr mit Be- und Entladeort in einem Staat, dem sog. Aufnahmemitgliedstaat, durch
Arbeitnehmerdatenschutz in Europa und Deutschland (status quo)
Wenige Rechtsgebiete sind in den letzten Jahren so stark von Europa
Vergütung von Betriebsratsmitgliedern
Zunächst gilt es jedoch, die allgemeinen Grundsätze anlässlich der Vergütung von
Zielsetzung und Bedeutung des BEM
Das BEM ist ein „rechtlich regulierter verlaufs- und ergebnisoffener Suchprozess“ (BAG, Urt. v. 20.11.2014 – 2 AZR
Problempunkt
Der bei der Beklagten angestellte Kläger ist Betriebsratsvorsitzender und in dieser Funktion teilweise von der Arbeit
Am 15. und 16. Juni fand das 36. Passauer Arbeitsrechtssymposion statt. In seiner Begrüßung betonte Prof. Dr. Frank Maschmann die Vielzahl