Stellenbeschreibung und Bestimmung von Arbeitsvorgängen
Problempunkt
Der Kläger ist bei dem beklagten Landkreis als Leitstellendisponent im Rettungsdienst beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis ist der TVöD/VKA nebst Überleitungstarifvertrag TVÜ-VKA anwendbar. Der Kläger war bis zum 30.9.2005 in der Vergütungsgruppe Vc Fallgruppe 2 der Anlage 1a zum BAT eingruppiert. Zum 1.10.2005 erfolgte die Überleitung in die Entgeltgruppe 8 TVöD/VKA. Mit Schreiben aus Mai 2017 beantragte er die Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 9a TVöD/VKA. Der Beklagte verweigerte die Höhergruppierung mit der Begründung, dem Kläger fehle die notwendige Qualifikation. Nach Vorbemerkung Nr.
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