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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Stichtagsregelung im Tarifvertrag – Gleichbehandlung
Art. 3 Abs. 1 GG; § 17 Abs. 4 TVöD-VKA
Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten nach einer ursprünglichen Tätigkeit als Straßenhilfswärter zuletzt als Streckenwart in einer Straßenmeisterei tätig. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-VKA) Anwendung.
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