Tarifliche Stichtagsklausel – Bezugnahme auf Tarifvertrag
Problempunkt
Das Arbeitsverhältnis des seit dem 1.4.2015 bei der Beklagten beschäftigten Klägers war bis zum 31.3.2017 befristet. Der Kläger beendete sein Arbeitsverhältnis vorzeitig durch Eigenkündigung vom 10.11.2016 zum 31.12.2016. Der Arbeitsvertrag nahm u. a. auf die Tarifverträge der chemischen Industrie Bezug. Der dortige Tarifvertrag über Einmalzahlungen und Altersvorsorge gewährt eine Jahresleistung für Anspruchsberechtigte, die sich am 31. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres in ungekündigter Stellung befinden, es sei denn, es handelt sich um eine arbeitgeberseitige betriebsbedingte Kündigung.
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Dr. Ingo Plesterninks

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Problempunkt
Ein bei einem Finanzdienstleister beschäftigter Arbeitnehmer klagte auf Zahlung eines Bonus für das Geschäftsjahr 2004. Der Arbeitgeber
Problempunkt
Der Kläger ist seit März 1992 Geschäftsführer einer GmbH, deren Stammkapital allein von einer norwegischen Genossenschaft
Problempunkt
Die Klägerin arbeitet seit dem 1. April 1986 als Finanzbuchhalterin für die Beklagte. Sie ist teilzeitbeschäftigt mit einer wöchentlichen