Überlassungshöchstdauer: Auslegung des Begriffs „vorübergehend“

Art. 1 Abs. 1, Art. 5 Abs. 5, 10 Abs. 1 Leiharbeitsrichtlinie; §§ 1 Abs. 1, 1b, 19 Abs. 2 AÜG

Der Begriff „vorübergehend“ i. S. d. Leiharbeitsrichtlinie schließt den Einsatz eines Leiharbeitnehmers auf einem Dauerarbeitsplatz nicht aus. Aufeinanderfolgende Überlassungen sind missbräuchlich, wenn sie zu einer Beschäftigungsdauer führen, die länger ist als das, was unter Berücksichtigung sämtlicher relevanter Umstände im nationalen Regelungskontext vernünftigerweise als „vorübergehend“ betrachtet werden kann, ohne dass eine objektive Erklärung dafür existiert.

(Leitsätze der Bearbeiter)

EuGH, Urteil vom 17.3.2022 – C-232/20

1106
Bild: AlcelVision/stock.adobe.com
Bild: AlcelVision/stock.adobe.com

Problempunkt

Die Auslegung des AÜG beschäftigt die Arbeitsgerichte regelmäßig und spielt für Arbeitgeber eine wichtige Rolle. Der EuGH hat hier über eine Vorlage des LAG Berlin-Brandenburg vom 13.5.2020 (15 Sa 1991/09) entschieden, das diesem diverse Fragen zur Überlassungshöchstdauer nach § 1 AÜG unter Berücksichtigung der Vorgaben der Richtlinie 2008/104/EG (nachfolgend: Leiharbeitsrichtlinie) stellte.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Benjamin Münnich

Rechtsanwalt, CMS Deutschland, Köln

· Artikel im Heft ·

Überlassungshöchstdauer: Auslegung des Begriffs „vorübergehend“
Seite 54
Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

§ 1 Abs. 1b Satz 3 AÜG sieht vor, dass die gesetzliche Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten in einem Tarifvertrag von

Der Neunte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gerichtet, um zu klären

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die beklagte Arbeitgeberin unterhält eine Filiale für Nähmaschinen und Zubehör in Bremen. Dort ist die Klägerin im Rahmen

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

In einem Kölner Betrieb mit ungefähr 120 Mitarbeitern war im November 2019 eine Schwerbehindertenvertretung gewählt

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Die Arbeitswelt steht an einem Wendepunkt. Um hier die Wende wirklich zu gestalten, braucht es weniger Technologie, weniger Benchmarking

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Rechtliche Grundlagen

Unter Arbeitnehmerüberlassung versteht man die zeitlich begrenzte Überlassung eines Arbeitnehmers durch den