Überlassungshöchstdauer: Auslegung des Begriffs „vorübergehend“
Problempunkt
Die Auslegung des AÜG beschäftigt die Arbeitsgerichte regelmäßig und spielt für Arbeitgeber eine wichtige Rolle. Der EuGH hat hier über eine Vorlage des LAG Berlin-Brandenburg vom 13.5.2020 (15 Sa 1991/09) entschieden, das diesem diverse Fragen zur Überlassungshöchstdauer nach § 1 AÜG unter Berücksichtigung der Vorgaben der Richtlinie 2008/104/EG (nachfolgend: Leiharbeitsrichtlinie) stellte.
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Benjamin Münnich

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