Unterrichtung Wirtschaftsausschuss – Einigungsstelle
Problempunkt
Die Beteiligten streiten über die Modalitäten der Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses. Bei einem deutschen Post- und Paketdienst besteht ein Wirtschaftsausschuss mit sieben Mitgliedern. Der Ausschuss erhält vom Unternehmen vor seinen Sitzungen verschiedene Berichte zu den aktuellen Geschäftszahlen. Allerdings werden diese Berichte den Mitgliedern lediglich als Ausdrucke auf Papier zur Verfügung gestellt. Nur die umfangreichen Berichte zu den Kostenstellen werden auf drei Laptops zu den Sitzungen bereitgestellt, die im Anschluss wieder zurückgegeben werden müssen.
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Volker Stück

· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Arbeitgeberin und Betriebsrat streiten über die Pflicht zur Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses. Die Arbeitgeberin
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Begriff der Einigungsstelle
Nach § 74 Abs. 1 Satz 2 BetrVG haben Arbeitgeber und Betriebsrat über strittige Fragen mit dem ernsten