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Bild: Kzenon/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 3 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Unzulässige Wiederholungskündigung

§ 72a ArbGG; § 322 ZPO

● Problempunkt

Die Beklagte hatte das Arbeitsverhältnis zunächst am 13.9.2023 fristlos, hilfsweise ordentlich gekündigt. Am 28.11.2023 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis erneut ordentlich zum nächstmöglichen Termin. Der Kläger wandte sich gegen beide Kündigungen mit einer Kündigungsschutzklage. Im ersten Kammertermin vor dem Arbeitsgericht erschien die Beklagte nicht.

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