Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Urlaubsgewährung bei fristloser Kündigung
§§ 1, 11 Abs. 2 BUrlG; § 362 BGB; § 38 SGB III; Art. 7 Abs. 1 RL 2003/88/EG
Problempunkt
Der Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis des Klägers am 18.9.2017 fristlos, hilfsweise fristgerecht zum 30.11.2017. Hinsichtlich der noch offenen Urlaubsansprüche hieß es in dem Kündigungsschreiben, dass im Fall der Wirksamkeit der fristlosen Kündigung der bis zum Kündigungszeitpunkt nicht genommene Urlaub abgegolten würde.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
