Urlaubsgewährung bei fristloser Kündigung
Problempunkt
Der Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis des Klägers am 18.9.2017 fristlos, hilfsweise fristgerecht zum 30.11.2017. Hinsichtlich der noch offenen Urlaubsansprüche hieß es in dem Kündigungsschreiben, dass im Fall der Wirksamkeit der fristlosen Kündigung der bis zum Kündigungszeitpunkt nicht genommene Urlaub abgegolten würde. Im Fall der Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung sei jedenfalls der noch nicht genommene Urlaub direkt im Anschluss an den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung in der Zeit vom 19.9.2017 bis zum 11.10.2017 zu nehmen.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
· Artikel im Heft ·
Ein Tarifvertrag darf bei der Ablösung eines Versorgungssystems, nach welchem Ansprüche auf Versorgung voraussetzten, dass die Arbeitnehmer eine
Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten, einem Unternehmen der Werbetechnikbranche, bis zum 30.4.2019 als Werbetechniker im Bereich Folierung
Eine Syndikusanwältin war seit 2015 als Referentin Arbeitsrecht bei einem Unternehmen der Metallindustrie beschäftigt. Der Arbeitgeber
Die deutsche aller Branchen neu denken
Ein Beispiel für die Neudefinition einer ganzen Branche ist die Automobilindustrie. In
Ein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, der für ihn tarifzuständigen Gewerkschaft die dienstlichen E-Mail-Adressen seiner – bereits vorhandenen und
In der Zeit vom 1. März und bis 31. Mai finden 2026 wieder bundesweit die regulären Betriebsratswahlen statt. Innerhalb des vierjährigen