Urlaubsgewährung bei fristloser Kündigung

§§ 1, 11 Abs. 2 BUrlG; § 362 BGB; § 38 SGB III; Art. 7 Abs. 1 RL 2003/88/EG

Ist der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses ungewiss, weil der Arbeitnehmer gegen die fristlose Kündigung Kündigungsschutzklage erhoben hat, steht dies der Erfüllung des Urlaubsanspruchs nicht entgegen. Maßgeblich ist nicht, ob der Arbeitnehmer das Bestehen seiner Arbeitspflicht kennt, sondern dass er die Gewissheit hat, während eines bestimmten Zeitraums nicht zur Arbeit herangezogen zu werden und sich deshalb nicht zur Erbringung einer Arbeitsleistung bereithalten muss.

(Auszug aus den Leitsätzen des Gerichts)

BAG, Urteil vom 25.8.2020 – 9 AZR 612/19

1106
Bild: AlcelVision/stock.adobe.com
Bild: AlcelVision/stock.adobe.com

Problempunkt

Der Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis des Klägers am 18.9.2017 fristlos, hilfsweise fristgerecht zum 30.11.2017. Hinsichtlich der noch offenen Urlaubsansprüche hieß es in dem Kündigungsschreiben, dass im Fall der Wirksamkeit der fristlosen Kündigung der bis zum Kündigungszeitpunkt nicht genommene Urlaub abgegolten würde. Im Fall der Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung sei jedenfalls der noch nicht genommene Urlaub direkt im Anschluss an den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung in der Zeit vom 19.9.2017 bis zum 11.10.2017 zu nehmen.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Dr. Ingo Plesterninks

Dr. Ingo Plesterninks
VP HR Mauser International Packaging Solutions, Brühl, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Bonn

· Artikel im Heft ·

Urlaubsgewährung bei fristloser Kündigung
Seite 57
Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

In einem Arbeitsvertrag aus dem Jahr 2014 hatten die Parteien vereinbart, dass Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb von drei

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung sowie Entgeltansprüche. Eine 1991 geborene

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Das Arbeitsverhältnis der Klägerin endete zum 31.7.2017. Im Anschluss verlangte sie vom Arbeitgeber Urlaubsabgeltung für

Premium
Bild Teaser
Body Teil 1

Problempunkt

Die Klägerinnen der beiden Ausgangsrechtsstreitigkeiten begehren jeweils die Abgeltung nicht gewährter und genommener

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Vom 2. bis 31.10.2017 befand sich der Kläger in Elternzeit. Am 9. und 14.11.2017 erteilte das beklagte Land dem Kläger Urlaub. Als Urlaubsentgelt

Frei
Bild Teaser
Body Teil 1

Die Arbeitsvertragsparteien hatten vereinbart, dass der Mitarbeiterin zusätzlich zu 20 Arbeitstagen gesetzlichen Mindesturlaubs weitere