Problempunkt
Die Parteien streiten um die Kürzung von Urlaubsansprüchen infolge von Kurzarbeit. Die Klägerin ist in Teilzeit bei der Beklagten beschäftigt. Aufgrund des Arbeitsausfalls infolge der Corona-Pandemie führte die Beklagte Kurzarbeit ein. Die Klägerin befand sich daher im Jahr 2020 während drei Monaten (aufgrund einer Kurzarbeitsvereinbarung mit der Beklagten) durchgehend in Kurzarbeit Null. Dies nahm die Beklagte zum Anlass, den Jahresurlaub der Klägerin neu zu berechnen und den Urlaubsanspruch für das Jahr 2020 entsprechend dem Arbeitsausfall anteilig zu kürzen.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Dr. Anne Dziuba

· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Der Kläger begehrt die Abgeltung restlichen Urlaubs. Er war bei der Beklagten bis zum 31.1.2021 beschäftigt. Ab März 2020
Höhe und Berechnung des Urlaubs
1. Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit
Der Urlaubsanspruch ermittelt sich abhängig von den
Grundsätzliches
Das Arbeitsrecht ist ein fragmentiertes Rechtsgebiet, das in eine Vielzahl einzelner Gesetze und gesetzlicher
Lockdown und Betriebsrisiko
Die im Rahmen eines allgemeinen „Lockdown“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie staatlich allgemein verfügte
Problempunkt
In den verbundenen Rechtsstreitigkeiten machten die Kläger Urlaubsansprüche im Anschluss an eine Erwerbsunfähigkeit bzw
●Problempunkt
Die Klägerin war bei dem beklagten Land als Angestellte im Verwaltungsdienst beschäftigt und kraft