Urlaubskürzung bei Kurzarbeit

§ 3 Abs. 1 BUrlG

Der kurzarbeitsbedingte Ausfall ganzer Arbeitstage rechtfertigt eine Kürzung des Urlaubsanspruchs.

(Leitsatz des Bearbeiters)

BAG, Urteil vom 30.11.2021 – 9 AZR 225/21

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Bild: GaToR-GFX/stock.adobe.com
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Problempunkt

Die Parteien streiten um die Kürzung von Urlaubsansprüchen infolge von Kurzarbeit. Die Klägerin ist in Teilzeit bei der Beklagten beschäftigt. Aufgrund des Arbeitsausfalls infolge der Corona-Pandemie führte die Beklagte Kurzarbeit ein. Die Klägerin befand sich daher im Jahr 2020 während drei Monaten (aufgrund einer Kurzarbeitsvereinbarung mit der Beklagten) durchgehend in Kurzarbeit Null. Dies nahm die Beklagte zum Anlass, den Jahresurlaub der Klägerin neu zu berechnen und den Urlaubsanspruch für das Jahr 2020 entsprechend dem Arbeitsausfall anteilig zu kürzen.

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Dr. Anne Dziuba

Dr. Anne Dziuba
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Partnerin, ADVANT Beiten, München

· Artikel im Heft ·

Urlaubskürzung bei Kurzarbeit
Seite 52
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Body Teil 1

Problempunkt

Der Kläger begehrt die Abgeltung restlichen Urlaubs. Er war bei der Beklagten bis zum 31.1.2021 beschäftigt. Ab März 2020

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Body Teil 1

Höhe und Berechnung des Urlaubs

1. Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit

Der Urlaubsanspruch ermittelt sich abhängig von den

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Grundsätzliches

Das Arbeitsrecht ist ein fragmentiertes Rechtsgebiet, das in eine Vielzahl einzelner Gesetze und gesetzlicher

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Lockdown und Betriebsrisiko

Die im Rahmen eines allgemeinen „Lockdown“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie staatlich allgemein verfügte

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Problempunkt

In den verbundenen Rechtsstreitigkeiten machten die Kläger Urlaubsansprüche im Anschluss an eine Erwerbsunfähigkeit bzw

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●Problempunkt

Die Klägerin war bei dem beklagten Land als Angestellte im Verwaltungsdienst beschäftigt und kraft