Verdeckte Videoüberwachung am Arbeitsplatz kann zulässig sein
Problempunkt
Die fünf Beschwerdeführerinnen (Bf.) arbeiteten 2009 als Kassiererinnen bzw. Verkäuferinnen in einem Filialbetrieb einer spanischen Supermarktkette. Nachdem dort auf unerklärliche Weise Lagerbestände verschwanden, was innerhalb von fünf Monaten zu einem Verlust von 82.000 Euro führte, ließ der Arbeitgeber sichtbare und versteckte Überwachungskameras anbringen. Die Angestellten wurden über den Diebstahlverdacht und über die im Ein- und Ausgangsbereich in-stallierten sichtbaren Kameras informiert, nicht aber über die versteckten im Bereich der Kassen.
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Dr. Ralf Laws
· Artikel im Heft ·
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