Problempunkt
In der Sache ging es um die verdeckte Videoüberwachung mehrerer Mitarbeiter einer spanischen Supermarktfiliale. Der Betreiber des Supermarkts stellte über Monate einen deutlichen Warenschwund fest und vermutete, dass die Mitarbeiter des Supermarkts Waren stehlen würden. Daraufhin wurden sichtbare und versteckte Überwachungskameras angebracht, wobei die Angestellten nur über die sichtbaren Überwachungskameras und darüber, dass diese wegen eines Diebstahlverdachts installiert worden sind, informiert wurden. Die Beschwerdeführerinnen forderten nun eine Entschädigung wegen unrechtmäßiger Videoüberwachung.
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Veronika von Bergwelt

· Artikel im Heft ·
Problempunkt
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