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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Vermittlungshonorarklauseln in der Arbeitnehmerüberlassung
§ 9 Abs. 1 Nr. 3 AÜG
Problempunkt
Im Oktober 2014 schloss die Beklagte mit der T-GmbH, einer Personaldienstleistungsgesellschaft, einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag bezogen auf die Überlassung des Montagehelfers M an die Beklagte. Der Vertrag sah u. a.
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