Versorgungsverpflichtungen bei Betriebserwerb in der Insolvenz
Problempunkt
Geht das Arbeitsverhältnis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgrund eines Betriebsübergangs gem. § 613a BGB auf den Erwerber über, war bislang unklar, in welchem Umfang der Erwerber und der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSV) für die Versorgungsverpflichtungen der Mitarbeiter einzustehen haben. Nach der bisherigen Rechtsprechung des BAG haftet der Betriebserwerber nur für den Teil der Versorgungsanwartschaften, den die Mitarbeiter nach der Verfahrenseröffnung als Masseverbindlichkeiten erworben haben.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Alexandra Steffens

· Artikel im Heft ·
Problempunkt
Der Kläger war bereits bei der Schuldnerin beschäftigt. Über deren Vermögen wurde später das Insolvenzverfahren eröffnet
● Problempunkt
Im Anschluss an eine Kündigung der Klägerin schloss diese im gerichtlichen Gütetermin vor dem Arbeitsgericht einen
● Problempunkt
Vorliegend stritten die Parteien insbesondere über die formwirksame Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Die (spätere)
Problempunkt
Die klagende Insolvenzverwalterin nimmt einen Arbeitgeber auf die Zahlung pfändbaren Einkommens einer Arbeitnehmerin in
● Problempunkt
Die Klägerin war bei der Schuldnerin als Flugkapitänin beschäftigt. Am 30.6.2020 stellte der Arbeitgeber den
Problempunkt
Die Klägerin war als Flugkapitänin tätig. Am 30.6.2020 stellte der Arbeitgeber den Geschäftsbetrieb mit sofortiger