Verstoß gegen Begünstigungsverbot durch Überlassung eines Dienstwagens
Problempunkt
Die Parteien stritten vorliegend über das rechtliche Bestehen eines Anspruchs des Klägers auf eine (erneute) Dienstwagenüberlassung auch zur privaten Nutzung. Der Kläger – beim beklagten Arbeitgeber ab Dezember 1992 zunächst als Kfz-Mechaniker eingestellt – wurde bereits kurz nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses in den Betriebsrat gewählt. Mit einzelnen zeitlichen Unterbrechungen fungierte der Kläger bis März 2018 insoweit als freigestellter Betriebsratsvorsitzender des lokalen Betriebsrats sowie Mitglied eines überörtlichen Arbeitnehmervertretungsgremiums.
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David Johnson

· Artikel im Heft ·
Problemstellung
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