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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Verstoß gegen Nachweisgesetz, Urlaubsabgeltung, Ausschlussfrist
§ 2 NachwG; §§ 280, 286 BGB; §§ 3, 7 Abs. 4, 13 BurlG
Problempunkt
Die Klägerin war bei der Beklagten vom 1.6.2021 bis 14.11.2022 aufgrund befristeten Arbeitsvertrags als Krankenpflegerin beschäftigt. Die Beklagte betreibt Arbeitnehmerüberlassung. Nach dem Arbeitsvertrag war der Urlaubsanspruch der Klägerin mit der Stundenvergütung abgegolten. Der Arbeitsvertrag verwies auf die Tarifverträge für die Zeitarbeitsbranche.
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