Voller Urlaub nach rechtswidriger Arbeitgeberkündigung

Art. 7 RL 2003/88/EG

1. Wird rechtskräftig festgestellt, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber rechtswidrig und unwirksam ist, steht dem Arbeitnehmer der volle Urlaubsanspruch zu, auch wenn er während des Kündigungsschutzprozesses nicht tatsächlich gearbeitet hat.

2. Kann der Arbeitnehmer den aufgelaufenen Urlaub nicht in Anspruch nehmen, weil er später rechtswirksam entlassen wird, ist der nicht gewährte und genommene Urlaub abzugelten.

(Leitsätze des Bearbeiters)

EuGH, Urteil vom 25.6.2020 – C-462/18 und C-37/19

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Bild: AlcelVision/stock.adobe.com
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Problempunkt

Die Klägerinnen der beiden Ausgangsrechtsstreitigkeiten begehren jeweils die Abgeltung nicht gewährter und genommener Urlaubstage. Eine der Klägerinnen war in einer bulgarischen Schule, die andere bei einer italienischen Bank beschäftigt. Die Frauen wurden entlassen und gingen gegen die ersten Arbeitgeberkündigungen erfolgreich vor. Nachfolgende Kündigungen griffen sie nicht mehr an, weswegen ihre Arbeitsverhältnisse später endeten.

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Dr. Markus Sprenger

Dr. Markus Sprenger
Rechtsanwalt, Geschäftsführer, KAV Rheinland-Pfalz e. V., Mainz

· Artikel im Heft ·

Voller Urlaub nach rechtswidriger Arbeitgeberkündigung
Seite 52
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Body Teil 1

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Mit Wirkung zum 1.6.2019 war der (spätere) Kläger – mit einer arbeitsvertraglich inkludierten Probezeit von sechs Monaten