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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Vorstandsmitglied – Ermessensgratifikation
§§ 307, 315, 611 BGB
Problempunkt
Der Kläger war für die beklagte AG zunächst als Arbeitnehmer tätig. Im Jahre 2006 berief die Beklagte den Kläger in ihren Vorstand und die Parteien vereinbarten, dass zunächst die materiellen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses weitergelten sollten.
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