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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Wahlberechtigung von Matrixmanagern in Matrixstrukturen
§§ 7, 19 BetrVG
Problemschwerpunkt
Matrixstrukturen sind einerseits durch eine betriebs- und unternehmensübergreifende Zusammenarbeit gekennzeichnet – die arbeitsrechtliche und die betriebswirtschaftliche Organisation sind also von der betrieblichen bzw. gesellschaftsrechtlichen Struktur losgelöst.
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