Wahlberechtigung von Matrixmanagern in Matrixstrukturen
● Problemschwerpunkt
Matrixstrukturen sind einerseits durch eine betriebs- und unternehmensübergreifende Zusammenarbeit gekennzeichnet – die arbeitsrechtliche und die betriebswirtschaftliche Organisation sind also von der betrieblichen bzw. gesellschaftsrechtlichen Struktur losgelöst. Andererseits wird das fachliche Weisungsrecht des Arbeitgebers vom disziplinarischen Weisungsrecht entkoppelt. Das kann dazu führen, dass fachlich verantwortliche Führungskräfte (sog. Line- oder Matrixmanager) bestimmter Arbeitnehmer außerhalb des Betriebs oder sogar in einer anderen Konzerngesellschaft angesiedelt sind.
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Dr. Alexander Bissels
Benjamin Münnich
· Artikel im Heft ·
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