Wettbewerbsverbot, Verjährung und Auskunftsanspruch der Arbeitgeberin
Problempunkt
Der Beklagte war bis zum 31.10.2017 als Medienberater bei der Klägerin beschäftigt. Die Klägerin betreibt Internetportale und erbringt Marketing- und Internetdienstleistungen. Im Jahr 2017 hatten weitere Mitarbeiter der Klägerin das Unternehmen verlassen und mit der W GbR eine Konkurrentin der Klägerin gegründet. Im Dezember 2017 verlangte die Klägerin vom Beklagten Auskunft über wettbewerbswidrig abgeschlossene Geschäfte und daraus erzielte Vergütung.
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Die Reichweite des immateriellen Schadensersatzanspruchs gem. Art. 82 Abs. 1 DSGVO ist nach wie vor nicht abschließend geklärt. Danach hat
Vor dem LAG Baden-Württemberg klagte ein Werbetechniker auf immateriellen Schadensersatz wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts und
Problempunkt
Der Kläger war bei der Beklagten, einem Unternehmen der Werbetechnikbranche, bis zum 30.4.2019 als Werbetechniker im Bereich Folierung
Anspruchsinhalt
Nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO hat jeder Betroffene das Recht – also einen Auskunftsanspruch – zu erfahren, ob, wie und welche
Problempunkt
Die Klägerin, eine GmbH & Co. KG, machte nach § 43 Abs. 2 GmbHG Schadensersatzansprüche gegen den Geschäftsführer ihrer Komplementärin