Wettbewerbsverbot, Verjährung und Auskunftsanspruch der Arbeitgeberin

§ 241 BGB; § 61 Abs. 2 HGB

Die dreimonatige Frist für die Verjährung von Ansprüchen wegen einer Verletzung des Wettbewerbsverbots nach § 60 Abs. 1 HGB beginnt mit der Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis des Arbeitgebers davon, dass der Arbeitnehmer ein konkurrierendes Handelsgewerbe betreibt.

(Leitsatz des Bearbeiters)

BAG, Urteil vom 25.11.2021 – 8 AZR 226/20

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Bild: Haramis Kalfar/stock.adobe.com
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Problempunkt

Der Beklagte war bis zum 31.10.2017 als Medienberater bei der Klägerin beschäftigt. Die Klägerin betreibt Internetportale und erbringt Marketing- und Internetdienstleistungen. Im Jahr 2017 hatten weitere Mitarbeiter der Klägerin das Unternehmen verlassen und mit der W GbR eine Konkurrentin der Klägerin gegründet. Im Dezember 2017 verlangte die Klägerin vom Beklagten Auskunft über wettbewerbswidrig abgeschlossene Geschäfte und daraus erzielte Vergütung.

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Wettbewerbsverbot, Verjährung und Auskunftsanspruch der Arbeitgeberin
Seite 55
Frei
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Body Teil 1

Nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO hat jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden

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Im laufenden Arbeitsverhältnis, aber auch noch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, bestehen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

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Die Reichweite des immateriellen Schadensersatzanspruchs gem. Art. 82 Abs. 1 DSGVO ist nach wie vor nicht abschließend geklärt. Danach hat

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Vor dem LAG Baden-Württemberg klagte ein Werbetechniker auf immateriellen Schadensersatz wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts und

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● Problempunkt

Die Klägerin hatte zum 1.1.2013 mit der Beklagten einen Arbeitsvertrag über eine Beschäftigung als Call-Center-Agentin

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Problempunkt

Der Kläger war bei der Beklagten, einem Unternehmen der Werbetechnikbranche, bis zum 30.4.2019 als Werbetechniker im Bereich Folierung