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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Wirksamkeit einer Kündigung außerhalb des KSchG
§§ 138, 242 BGB; § 23 Abs. 1 KSchG
Problempunkt
Der Entscheidung liegt die Klage einer Arbeitnehmerin zugrunde, wonach ihr Arbeitsverhältnis nicht durch die ordentliche Kündigung der Arbeitgeberin aufgelöst worden ist. Die Arbeitnehmerin war bei der Arbeitgeberin als Kinderfrau beschäftigt. Sie arbeitete zuletzt eine weitere Kinderfrau ein. Die Arbeitgeberin kündigte das Arbeitsverhältnis mit der Arbeitnehmerin.
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