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paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten
RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert

Wirksamkeit Verfallklausel – Haftung wegen Vorsatz

§ 202 Abs. 1 BGB; § 134 BGB

Problempunkt

Eine kaufmännische Angestellte wurde vom ehemaligen Arbeitgeber, einem Handwerksbetrieb für Heizung und Sanitär, auf Zahlung von Schadensersatz i. H. v. ca. 100.000 Euro in Anspruch genommen.

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