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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Wirksamkeit Verfallklausel – Haftung wegen Vorsatz
§ 202 Abs. 1 BGB; § 134 BGB
Problempunkt
Eine kaufmännische Angestellte wurde vom ehemaligen Arbeitgeber, einem Handwerksbetrieb für Heizung und Sanitär, auf Zahlung von Schadensersatz i. H. v. ca. 100.000 Euro in Anspruch genommen.
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