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RECHTSPRECHUNG - Entscheidungen kommentiert
Zwingende Tarifgeltung stets ohne Bezugnahme
§ 4 Abs. 1 und 3 TVG; §§ 134, 139 BGB
Problempunkt
Die Klägerin ist Mitglied der IG Metall und bei der beklagten Arbeitgeberin aufgrund eines Arbeitsvertrags vom 18.6.2002 beschäftigt. Die Beklagte ist an ein mit der IG Metall vereinbartes Haustarifwerk gebunden, das u. a. aus einem Manteltarifvertrag (MTV) und einem Entgelt-Rahmentarifvertrag (ERTV) besteht.
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