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Änderung tariflicher Vergütungsgrundsätze

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Änderung tariflicher Vergütungsgrundsätze

Problempunkt

Die Parteien streiten um Einmalzahlungen. Die Klägerin war als Lehrerin bei der Beklagten zunächst bis zum 31.7.2004 befristet angestellt. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses waren beide Parteien tarifgebunden. Dazu gehörten Regelungen, nach denen die Klägerin Anspruch auf eine Jahreszuwendung und auf Urlaubsgeld hatte.

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