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Änderungskündigung zur Absenkung der Arbeitszeit

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Änderungskündigung zur Absenkung der Arbeitszeit

Problempunkt

Die Klägerin ist bei dem beklagten Verein, einem freien Jugendhilfeträger, der mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt, seit 1997 als sozialpädagogische Mitarbeiterin angestellt, zuletzt mit Leitungsfunktion und einer 40-Stunden-Woche.

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