Änderungskündigung zur Absenkung der Arbeitszeit
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Änderungskündigung zur Absenkung der Arbeitszeit
Problempunkt
Die Klägerin ist bei dem beklagten Verein, einem freien Jugendhilfeträger, der mehr als fünf Arbeitnehmer beschäftigt, seit 1997 als sozialpädagogische Mitarbeiterin angestellt, zuletzt mit Leitungsfunktion und einer 40-Stunden-Woche.
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