„AGG-Hopping“ wegen Altersdiskriminierung
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„AGG-Hopping“ wegen Altersdiskriminierung
Problempunkt
Der 1965 geborene Kläger ist verheiratet, hat drei unterhaltspflichtige Kinder und ist gelernter Groß- und Außenhandelskaufmann. Von 1986 bis 2004 war er selbstständiger Kaufmann der Firma B, die insolvent wurde. Seither ist er arbeitslos. Er bewarb sich am 7.10.2007 auf eine Stelle als Buchhalter bei der Beklagten.
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