Anwendbarkeit des AGG auf Kündigungen
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Anwendbarkeit des AGG auf Kündigungen
Problempunkt
Das Arbeitsgericht Osnabrück hatte über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung zu entscheiden. Dabei musste sich das Gericht mit der Frage befassen, ob die der Kündigung zugrunde liegende Sozialauswahl gegen das AGG verstößt. Der Wortlaut des AGG ist zwar eindeutig. Danach ist das AGG auf Kündigungen nicht anzuwenden.
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