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Anwendbarkeit des AGG auf Kündigungen

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Anwendbarkeit des AGG auf Kündigungen

Problempunkt

Das Arbeitsgericht Osnabrück hatte über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung zu entscheiden. Dabei musste sich das Gericht mit der Frage befassen, ob die der Kündigung zugrunde liegende Sozialauswahl gegen das AGG verstößt. Der Wortlaut des AGG ist zwar eindeutig. Danach ist das AGG auf Kündigungen nicht anzuwenden.

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