Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses bei „Beförderung“ zum GF
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Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses bei „Beförderung“ zum GF
Problempunkt
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedarf zu ihrer Wirksamkeit gem. § 623 BGB der Schriftform.
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