Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses bei „Beförderung“ zum GF

Ein schriftlicher Geschäftsführer-Dienstvertrag, den eine von der (bisherigen) Arbeitgeberin verschiedene Gesellschaft mit dem Arbeitnehmer schließt, wahrt nicht das Formerfordernis des § 623 BGB für eine Vereinbarung über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Es fehlt an einem schriftlichen Rechtsgeschäft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

(Leitsatz der Bearbeiterin)

BAG, Urteil vom 24. Oktober 2013 – 2 AZR 1078/12

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Bild: grafikplusfoto/stock.adobe.com
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Problempunkt

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedarf zu ihrer Wirksamkeit gem. § 623 BGB der Schriftform. Das BAG hatte im vorliegenden Fall (insbesondere) darüber zu entscheiden, ob der schriftliche Abschluss eines Geschäftsführer-Dienstvertrags mit einer anderen Konzerngesellschaft das Formerfordernis des § 623 BGB für den Vertrag über die Auflösung des Arbeitsverhältnisses wahrt.

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