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Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeklausel

Problempunkt

Die Parteien stritten darüber, welche tariflichen Regelungen aufgrund einer Bezugnahmeklausel auf ihr Arbeitsverhältnis anzuwenden sind. Der nicht tarifgebundene Kläger war seit 1980 als Arbeitnehmer bei der Deutschen Bundespost beschäftigt.

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