Auslegung von Gleichstellungsabreden
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Auslegung von Gleichstellungsabreden
Problempunkt
Die Klägerin war seit 1988 bei einem tarifgebundenen Arbeitgeber beschäftigt, welcher Arbeitsverträge mit einer dynamischen Verweisung auf den Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) schloss. Zum 1.6.2001 ging der Betrieb auf die nicht tarifgebundene Beklagte über.
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