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Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Führungspositionen

Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Führungspositionen

Problempunkt

Die Arbeitgeberin, ein Landschaftsverband, wollte im Amt für Denkmalpflege die Position der "Leitung des Werkstattteams" besetzen. Sie führte ein Vorstellungsgespräch mit zwei nicht schwerbehinderten Bewerbern durch - ohne die Schwerbehindertenvertretung zu informieren und zu beteiligen. Diese verlangte, nach § 95 Abs.

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