Bezugnahme auf mehrgliedrigen CGB-Tarifvertrag
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Bezugnahme auf mehrgliedrigen CGB-Tarifvertrag
Problempunkt
Die Parteien streiten über Equal-Pay-Ansprüche nach §§ 9 Nr. 2, 10 Abs. 4 AÜG für den Zeitraum von 2007 bis Februar 2011. Der Arbeitsvertrag sah zunächst vor, dass die tariflichen Regelungen zwischen der Interessengemeinschaft Nordbayerischer Zeitarbeitsunternehmen e.V.
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