Blitzaustritt aus dem Arbeitgeberverband
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Blitzaustritt aus dem Arbeitgeberverband
Problempunkt
Der Kläger macht eine Einmalzahlung aus Tarifvertrag geltend. Die Beklagte betreibt ein Universitätsklinikum. Sie ist Mitglied des Arbeitgeberverbands "Arbeitsrechtliche Vereinigung H e.V." (AVH).
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