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Blitzaustritt aus dem Arbeitgeberverband

Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten

Blitzaustritt aus dem Arbeitgeberverband

Problempunkt

Der Kläger macht eine Einmalzahlung aus Tarifvertrag geltend. Die Beklagte betreibt ein Universitätsklinikum. Sie ist Mitglied des Arbeitgeberverbands "Arbeitsrechtliche Vereinigung H e.V." (AVH).

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