CGZP ist nicht tariffähig
Lesedauer: ca. 5 Minuten
CGZP ist nicht tariffähig
Problempunkt
Durch die Reform des AÜG 2003 wurde der Grundsatz des "Equal Pay/Equal Treatment" in das Gesetz aufgenommen: Der Leiharbeitnehmer hat gegen den Verleiher für die Zeit der Überlassung Anspruch auf die für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
